Bus Vermietung
Mietbedingungen
1.
Eine rein private Nutzung bedarf der Zustimmung des Vorstandes.
2.
Das Fahrtenbuch ist zu führen und von jedem Entleiher sorgfältig auszufüllen.
3.
Das Fahrzeug dient dem Fahrgasttransport und sollte möglichst ausgelastet sowie pfleglich und umweltschonend genutzt werden. Für die Vergabe ist ein Vorstandsmitglied zuständig. Interne Anfragen haben immer Vorrang.
4.
Die Fahrer müssen mindestens 23 Jahre alt und 2 Jahre im Besitz des Führerscheins sein.
5.
Auftauchende Mängel und Beschädigungen sind unverzüglich beim CVJM Neukirchen zu melden.
6.
Bei Unfällen gilt es, grundsätzlich die Polizei hinzuzuziehen, die Daten aller Unfallbeteiligten und Zeugen zu notieren und umgehend den CVJM zu informieren.
7.
Durch Unfall verursachte Schäden und die dadurch in Kraft tretende Selbstkostenbeteiligung in Höhe von 500 € zuzüglich eines Ausgleichs für die Schadenfreiheitsklasse (SF) sind vom Mieter zu tragen.
(Für das Fahrzeug besteht zurzeit eine Haftpflicht, Vollkasko, Teilkasko und Insassenunfallversicherung bei der DEVK und zusätzlich ein Fahrzeugschutzbrief und eine Rechtsschutzversicherung bei der Bruderhilfe)
8.
Das Fahrzeug wird vollgetankt übernommen und soll vollgetankt (siehe Punkt 10.) an den CVJM Neukirchen zurückgegeben werden. Das Fahrzeug darf nur mit Dieselkraftstoff betankt werden.
9.
Für die Reinigung des Busses wird eine Kaution von 35,00 € in bar vor Fahrantritt erhoben. Wenn der Bus gründlich gereinigt wieder zurückgegeben wird, werden die 35,00 € zurückerstattet.
10.
Die Preise für das Ausleihen des Busses sind zurzeit wie folgt:
Tag: 35€ inkl. Bis 99 km * kein Kraftstoff tanken
Tag: 100€ inkl. 100 bis 500 km * betanken
Jeder weitere Tag 50,00€
Wochenende 250€ inkl. 500 bis 1.300 km *betanken
Wochenausleihe 450€ inkl. bis 1.300 km *betanken
* Jeder weitere km wird jeweils mit € 0,30 berechnet.
Mitglieder des CVJM Neukirchen zahlen bei privater Nutzung 75 % des jeweils gültigen Mietpreises.